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ACO GmbH


Ölhaltiges Abwasser

Verkehrsflächen und Straßen sind die Adern unserer Gesellschaft. Besonders in Verbindung mit den Megatrends der Entwässerung – Urbanisierung, Klimawandel und Nachhaltigkeit – braucht es neue und smarte Ansätze für den Umgang mit Leichtflüssigkeiten. Leichtflüssigkeiten, besonders Kraftstoffe und Öle, dürfen auf keinen Fall in Gewässer und Boden gelangen, da sie dort diese einen beträchtlichen Schaden anrichten können. Aus diesem Grund müssen bereits heute an verschiedenen kritischen Orten, beispielsweise Tankstellen, Logistikflächen und bestimmten Straßenabschnitten, Leichtflüssigkeitsabscheider eingesetzt werden, um Kraftstoffe und Öle abzutrennen. Das reine Abscheiden reicht meist jedoch nicht aus. Vielmehr muss bei einem Regen- oder Rückstauereignis verhindert werden, dass Kraftstoffe aus dem Leichtflüssigkeitsabscheider austreten können (siehe EN 858 und DIN 1999-100).

Mindestanforderungen für den Schutz gegen Austritt von Leichtflüssigkeiten

Rückstauschutz

Die „Rückstauebene“, also der höchstmögliche zulässige Stand des Abwassers an allen Stellen einer Straße, hilft zu beurteilen, welche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Örtliche Behörden legen diese Ebene in der Abwassersatzung fest. Sie muss bei der Planung von Gebäuden berücksichtigt werden. Als grober Richtwert kann die Straßenoberkante genommen werden. Es gibt auch konkrete Situationen, die in der DIN 1999- 100 beschrieben sind und eine Pumpstation nach einem Leichtflüssigkeitsabscheider zwingend erfordern. Dies ist dann der Fall, wenn eine ablaufseitige Überhöhung der Abscheideanlage nicht ausreichend hergestellt werden kann und eine sichere Unterbrechung des Zuflusses nicht gewährleistet wird. Die notwendige Pumpstation kann entweder in einem separaten Schacht positioniert sein oder mit dem Abscheider in einem Behälter kombiniert werden.

Welche Normen sind bei der Planung zu beachten?


Relevante Normen

  • EN 858-1: Produktnorm zu Produkteigenschaften
  • EN 858-2: Anwendungsnorm über Bemessung und Anwendungsanforderungen
  • DIN 1999-100: Deutsche Norm zur Konkretisierung der Anwendungsanforderungen und Umgang mit Biokraftstoffen.

Kompaktanlagen für Leichtflüssigkeiten


ACO Oleolift-C

Als Kombination aus Funktionalität und Sicherheit bieten die neuen Kompaktanlagen eine normgerechte Lösung auf engstem Raum: Abscheider und Pumpstation befinden sich in einem Behälter mit zwei separaten Kammern. Pumpe und Rückstauschleife gewährleisten Sicherheit gegenüber Rückstau, Flüssigkeiten im Abscheidebereich werden verlässlich getrennt. Dank der kompakten Bauweise wird Bauraum optimal genutzt, Aushub und Verrohrung reduziert. Der Oleolift-C besitzt ein revolutionäres Verschlusssystem. Auf einen Schwimmer als Abschlussvorrichtung wird vollständig verzichtet. Insofern entfällt das mögliche Blockieren dessen bei einem Starkregenereignis. Gleichzeitig garantiert eine robuste Sensorsteuerung die Betriebssicherheit der Anlage.