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ACO GmbH

Das neue Regelwerk der DWA-A 138-1 (2024-10)
Wir haben die 4 wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

Eine kleine Einleitung ins Thema:


Änderung:

Einführung des DWA-A 138-1 (2024-10) als neues Arbeitsblatt zu Planung, Bau und Betrieb von Versickerungsanlagen und deren Vorreinigung. In einem zweiten Schritt folgt die Einführung des DWA-M 138-2 mit Berechnungsbeispielen zum DWA-A 138-1.

Auswirkung:

Ablösung des bisherigen DWA-A 138 für die Auslegung von Versickerungsanlagen aus dem Jahre 2005 und dem DWA-M 153 zur Bemessung von Vorreinigungsanlagen für Versickerungsanlagen aus dem Jahre 2007. Für die Vorreinigung bei Einleitung in Oberflächengewässer wurde das DWA-M 153 bereits durch das DWA-A 102 abgelöst.

Bedeutung:

In der Bemessung der Versickerungsanlagen nur kleinere Anpassungen. Die Vorgaben zur Vorreinigung wurden grundlegend überarbeitet und in Anlehnung an die Vorgehensweise im DWA- A 102 zum Wohle des Grundwassers merklich verschärft.

1. Berücksichtigung der gesamten Rigolenhöhe:


Änderung:

Im DWA-A 138-1 (2024-10) wird nun die gesamte Höhe der Rigole bei der Berechnung der Versickerungsfläche berücksichtigt, während im DWA-A 138 nur die halbe Höhe angesetzt wurde.

Auswirkung:

Rigolen werden in der Regel etwas kleiner dimensioniert, da die berechnete Versickerungsleistung höher ist.

Bedeutung:

Genauere und sicherere Bemessung, verbesserter Grundwasserschutz.

2. Veränderte Berechnung der Infiltrationsrate:


Änderung:

Einführung eines neuen Korrekturfaktors fOrt bei der Berechnung des anzusetzenden kf-Wertes: fK = fOrt ⋅ fMethode ≤ 1. fOrt ist in einem Wertebereich von 0,3 bis 1,0 anhand der örtlichen Einflüsse frei zu wählen.

Auswirkung:

Durch den zusätzlichen Faktor fOrt wird die Berechnung des kf-Wertes und damit der gesamten Versickerungsanlage genauer, da Einflussfaktoren wie z. B. die Variabilität der Bodenverhältnisse, die Anzahl und der Umfang der Beprobungen und die Fachkenntnis der Probennehmer berücksichtigt werden.

Bedeutung:

Führt zu einer präziseren Dimensionierung der Versickerungsanlage und der Berücksichtigung von äußeren Einflüssen, die sich negativ auf die Bemessung auswirken können. Dadurch entsteht eine größere Sicherheit und ein verbesserter Schutz vor dem Versagen des Entwässerungssystems.

3. Vorbehandlung von Niederschlagswasser:


Änderung:

Im Gegensatz zur pauschalierten Bewertung der Verschmutzung in einem Punktesystem im DWA-M 153, erfolgt die Bemessung der Vorreinigung nun über Wirkungsgrade bezogen auf gelöste Schadstoffe und Feinpartikel (AFS 63). Es muss außerdem jedes Niederschlagswasser vor der Versickerung durch eine Filterstufe behandelt werden. Im DWA-A 138 war dies nicht generell erforderlich, z.B. nicht für Dachflächenabfluss.

Auswirkung:

Erhöhter Aufwand für die Planung, die Kosten und den Bau von Vorreinigungen bei Versickerungsanlagen.

Bedeutung:

Verbesserter Schutz des Grundwassers vor Feinstoffen und gelösten Schadstoffen.

4. Differenziertere Belastungskategorien:


Änderung:

Im DWA-A 138-1 (2024-10) werden differenzierte Belastungskategorien in Anlehnung an das DWA A 102 zur Harmonisierung für Niederschlagswasser eingeführt (Kategorie „I – gering“, „II – mäßig“, „III – stark“).

Auswirkung:

Die Anforderungen an die Behandlung des Niederschlagswassers richten sich nun nach den je Belastungskategorie vorgegebenen Wirkungsgraden für gelöste Stoffe und Feinstoffen (AFS 63).

Bedeutung:

Gezieltere und effizientere Behandlung des Niederschlagswassers, optimierter Grundwasserschutz.

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