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Mittwoch, 19 Juni 2013
 
 
DomainNamen - grundlegende Einschränkungen Drucken E-Mail

Grundlegende Einschränkungen für Domainnamen

Es existiert eine Reihe grundlegender Einschränkungen im Bezug auf die Gültigkeit von Domainnamen. Die hier angeführten Punkte gelten jedoch bei der überwiegenden Mehrzahl der Registrys für fast alle Top-Level Domains. Trotzdem kann diese Liste auf Grund von TLD-spezifischen Änderungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit garantieren. Beispiele für solche TLD-spezifische Ausnahmen sind z.B. für .de die Liste der KFZ-Städtekennzeichen z.B. "KS" für Kassel

Grundsätzlich nicht registrierbar sind Domains, deren Domainname folgende Merkmale aufweist:

in der Regel NICHT erlaubte Domainnamen
 

- Namen die nur aus zwei Zeichen bestehen
- Namen von Top-Level-Domains z.B "info"
- Namen, die an dritter und vierter Stelle einen Bindestrich "-" haben
- Namen mit Sonderzeichen (z.B. üöäß) bitte lesen sie hierzu den Artikle zu den "IDN-Domainnamen"
- in vielen ccTLDs, Namen von Provincen, Städten, Behörden etc.
- in vielen ccTLDs, Namen die aus der Historie des Landes, aus der politischen Überzeugung oder aus Gründen der religiösen Überzeugung als anstössig und verwerflich erachtet werden.
- manchmal sind bereits eingetragene Markenname oder auch sog. "Gattungsbegriffe" von der Registrierung ausgeschlossen.
- in einigen TLDs sind Domainnamen, welche sich ausschliesslich aus Ziffern zusammensetzen (sog Nummern-Domains) nicht regsitrierbar

 

Neben den hiere aufgeführten Einschränkungen, die auf administrativen Entscheidungen der jeweiligen Registry beruhen, existieren noch weitere, die in der Regel technisch oder organisatorisch begründet sind. Dazu zählen Beschränkungen der Länge von Domainnamen (oft 63 Zeichen, manchmal aber auch weniger) und das Verbot, bestimmte Zeichen an bestimmten Stellen eines Domainnamens zu verwenden. So ist es z.B. üblicherweise nicht erlaubt, einen Domainnamen mit dem Zeichen »-« beginnen oder enden zu lassen.
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